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Moschee in Köln-Ehrenfeld
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23.05.07
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Wer entscheidet über den Moscheebau? Das Planänderungsverfahren Wer entscheidet über den Moscheebau?
Das Planänderungsverfahren

Änderung des Bebauungsplans erforderlich

18.01.08 Die bestehende Moschee befindet sich baurechtlich in einem Mischgebiet. Ein Moschee-Neubau ist dort grundsätzlich zulässig.

Der geltende Bebauungsplan sieht allerdings Höhenbeschränkungen vor. Entlang der Inneren Kanalstraße und der Venloer Straße ist eine viergeschossige Straßenrandbebauung zulässig, der Rest des Grundstücks darf eingeschossig bebaut werden.

Die 34 Meter hohe Kuppel der geplanten Moschee ist ebenso wie die Minarette wesentlich höher. Auch der umgebende fünfstöckige Gebäudekomplex überschreitet die zulässigen Werte. Deshalb wird der Bebauungsplan zur Zeit geändert - es findet ein Planänderungsverfahren statt. Ohne eine Planänderung kann keine Baugenehmigung für den Moschee-Neubau erteilt werden. Der Ablauf des Planänderungsverfahrens ist im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Das Verfahren

Das Baugesetzbuch sieht in §3 vor, dass bei der Änderung von Bebauungsplänen die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

Die Mai-Anhörung

Am 29. Mai 2007 hat eine öffentliche Anhörung zum Moscheebau im Gymnasium Kreuzgasse stattgefunden. Im Anschluss konnten bis zum 8.06.2007 schriftliche Einwendungen gegen das Bauprojekt erhoben werden.

Entwurf für geänderten Bebauungsplan

Nach der Mai-Anhörung hat das Stadtplanungsamt den Entwurf für einen geänderten Bebauungsplan erstellt. Die Einwendungen, die im Zusammenhang mit der Mai-Anhörung gemacht wurden, sind dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Der geänderte Plan würde einen Bau nach den Wünschen der Ditib ermöglichen. Zu den Änderungen im Einzelnen siehe hier:

Rechtlich gesehen ist der geänderte Bebauungsplan zur Zeit noch eine Verwaltungsvorlage. Damit er wirksames Satzungsrecht wird, ist ein Beschluss des Stadtrates nötig. Solange der Stadtrat den Änderungen nicht zugestimmt hat, gilt der alte Bebauungsplan mit der ein- bis viergeschossigen Bauweise.

Herbst 2007 - Offenlage

Vom 18. Oktober bis einschließlich 19. November 2007 war der geänderte Bebauungsplan im Stadthaus Deutz öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage konnten alle Interessierten schriftlich Stellung zu den Änderungen nehmen.

Stadtplanungsamt

Das Stadtplanungsamt arbeitet die während der Offenlage abgegebenen Stellungnahmen auf. Es erstellt einen Vorschlag für den Stadtrat, ob den Argumenten der Bürger gefolgt werden soll, und begründet diesen Vorschlag.

Januar 2008 - Ditib ändert Planung

Normalerweise würde das Verfahren dann wie unter "Weiteres Verfahren" beschrieben weitergehen (Text in grauer Box). Nun hat die Ditib allerdings im Januar 2008 ihre Planungen noch einmal geändert. Sie möchte die geplanten Nutzungen auf dem Moscheegrundstück reduzieren, um im Gegenzug weniger Tiefgaragenplätze bauen zu müssen. Die äußere Form der Moschee soll unverändert bleiben.

Das bedeutet, das Stadtplanungsamt muss den Bebauungsplan-Entwurf den von der Ditib gewünschten Änderungen anpassen. Der angepasste Entwurf wird noch einmal öffentlich ausgelegt. Das wird nach Auskunft des Stadtplanungsamtes voraussichtlich im Februar geschehen. Danach geht das Planänderungsverfahren wie im folgenden beschrieben weiter.

Weiteres Verfahren

Bezirksvertretung Ehrenfeld
und Stadtentwicklungsausschuss

Der Vorschlag des Stadtplanungsamtes geht zusammen mit Kopien der abgegebenen Stellungnahmen an die Fraktionen der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie des Stadtrates. Es folgt eine Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Anschließend berät der Stadtentwicklungsausschuss darüber, ob der geänderte Bebauungsplan noch einmal geändert und offengelegt wird, oder ob er dem Stadtrat unverändert zur Entscheidung vorgelegt wird.

Entscheidung des Stadtrates

Wenn durch die Bezirksvertretung und den Stadtentwicklungsausschuss keine Einwendungen erfolgen, entscheidet der Rat der Stadt Köln, ob der geänderte Bebauungsplan in Kraft. Dabei berät er auch über die Stellungnahmen, die während der Offenlage abgegeben wurden.

Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat

Die Kölner CDU hat sich auf ihrem Parteitag am 14. August bereits gegen den Moschee-Neubau in der geplanten Größe ausgesprochen. Da die CDU im Stadtrat nicht die Mehrheit hat, hängt die Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplans davon ab, ob die Mitglieder der anderen Parteien den geänderten Bebauungsplan annehmen oder ob einzelne Mitglieder gegen eine Änderung stimmen.

Verhandlungen mit der Ditib

Parallel zum Planänderungsverfahren werden Verhandlungen mit der Ditib geführt. Ziel ist, dass die Ditib von sich aus die Planung verkleinert. Dabei geht es zum Beispiel um die Verringerung der Kuppelgröße und eine Reduzierung der Einzelhandelsflächen. Die Ditib würde damit eine mögliche Ablehnung durch den Stadtrat vermeiden und die Akzeptanz für den Neubau in der Bevölkerung erhöhen. Eine Umfrage des Kölner Stadtanzeigers hat gezeigt, dass eine Mehrheit der KölnerInnen einen Moschee-Neubau zwar generell befürwortet, aber eine deutliche Verkleinerung wünscht.

Termine und Niederschriften

Hier können Sie sich über die Termine der Bezirksvertretungen und des Stadtrates informieren. Und die Sitzungsprotokolle ansehen:

Erstellt am 5.06.07, geändert am 18.01.08